Die neuen Drohnenregeln für 2025 legen Folgendes fest:
Lufttüchtigkeitszertifizierung: Für den Betrieb in 150 Metern + ist das CAAC "Lufttüchtigkeitszeugnis für mittelgroße UAVs" erforderlich;
Personenqualifikation: Der Pilot muss im Besitz einer CAAC-Pilotenlizenz der Klasse 4 sein;
Luftraummeldung: Für Operationen über 120 Metern sind Flugpläne 72 Stunden im Voraus bei der örtlichen Flugsicherung einzureichen.
Der Compliance-Durchbruch des Mayowei FC30
1. Nationale Zertifizierung von Herstellung und Lufttüchtigkeit – doppelte Garantie
Die Produktion der DJI FC30 erfolgt in strikter Übereinstimmung mit den nationalen UAV-Herstellungsstandards und besitzt das CAAC-Lufttüchtigkeitszeugnis für mittelgroße UAVs in der Branche. Es deckt die Betriebshöhe von 80-150 Metern ab und ist die einzige qualifizierte UAV mit 150 Metern + im Bereich der sauberen UAVs.
2. Innovation der Doppelpol-Stromversorgungstechnologie
Durch die kontinuierliche Stromversorgung über zwei Kanäle von der Bodenstromversorgung können 24 Stunden ununterbrochener Betrieb in großer Höhe (tatsächliche Messaufzeichnungen) erreicht werden, um die versteckte Gefahr hoher Batterietemperaturen zu vermeiden, und die automatische Umschaltung auf Ersatzbatterien im Falle eines Stromausfalls kann den kontinuierlichen Betrieb des Systems gewährleisten;
Die Flugstabilität ist hoch, und der Schwebefehler ist bei Windstärke 6 gering, was den Präzisionswandbetrieb von Hochhäusern gewährleistet.
3. Professionelles Pilotenausbildungssystem
Das Projekt ist mit zwei professionellen Piloten ausgestattet, die über vier Arten von CAAC-Zertifikaten verfügen, wodurch eine "doppelte Übereinstimmung von Personen- und Maschinenqualifikationen" realisiert wird.